In der Qualifikationsphase müssen die Schülerinnen und Schüler gemäß § 9 der gymnasialen Oberstufenverordnung (GOSTV) einen Seminarkurs belegen. Das Seminarkursangebot richtet sich nach den personellen und schulorganisatorischen Möglichkeiten unserer Schule.
Folgende schulinternen Richtlinien zur Erstellung der Seminararbeit und der Abschlusspräsentation im Rahmen des Seminarkurses sind einzuhalten:
- Formalien zur Seminararbeit und zum Portfolio
- Bibliografieren und Zitieren
- Standardisierte Abkürzungen
- Selbstständigkeitserklärung
- Hinweise zur Abschlusspräsentation
- Erstellung eines Handouts
Die Bewertungskriterien für die Seminararbeit und die Abschlusspräsentation sind in folgenden Dokumenten zusammengefasst: