1. Einleitung
1.1 Begriff Inklusion
Das Wort Inklusion stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Einschluss“ oder „Enthaltensein“. Es bezeichnet demnach einen Zustand der selbstverständlichen Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft und die Möglichkeit der uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen dieser Gesellschaft.
Das Konzept der Inklusion betrachtet Anderssein als Normalität und wendet sich somit gegen Marginalisierung und Diskriminierung von Menschen.[1]
…
1.2 Inklusive Schule
Die inklusive Schule ist eine Schule, die allen Kindern und Jugendlichen, ungeachtet ihrer individuellen Voraussetzungen, gleiche Bildungschancen offeriert. Dies erfordert ein ausreichendes Maß an Individualisierung, das bewusste Wahrnehmen der Heterogenität der Schülerschaft und eine Reaktion darauf mit veränderten Lernarrangements.
Die Wertschätzung eines jeden Schülers und Lehrers ist eine wesentliche Bedingung für gelingende Inklusion.[2]
Hans Wocken, Professor für Lernbehinderten- und Integrationspädagogik, deutschlandweit als „Botschafter der Inklusion“ unterwegs und in die deutsche UNESCO-Kommission „Inklusion“ berufen, beschreibt die inklusive Schule als ein Haus der Vielfalt: Vielfalt der Kinder, des Unterrichts und der Pädagogen.[3]
…
4. Ziele
Inklusion ist ein Prozess und eine Herausforderung, der wir uns als Schule stellen, die selbstredend auch im Leitbild unserer Schule verankert ist.
Bei allen schulischen Entwicklungen und Vorhaben ist darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen, ziel- und abschlussdifferent gedacht und unterrichtet wird. Qualität und Umfang der Unterstützung sind in erforderlichem Maß zu gewährleisten, ebenso wie die Zusammenarbeit aller an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen. Alle Unterstützungsangebote sollen ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen.
…
5. Bestandsaufnahme
5.1 Schüler
…
Zu Beginn des Schuljahres stellt der Sonderpädagoge alle Schüler mit den Besonderheiten aufgrund ihres Förderbedarfes dem Kollegium vor. Alle schülerbezogenen Hilfen bzw. notwendigen Bedingungen sind immer im Einzelfall im Feststellungsverfahren festgelegt oder werden beim Schulträger beantragt.
Nach einer Beobachtungszeit von ca. 4-6 Wochen und der Zuarbeit durch die unterrichtenden Lehrkräfte werden dann die Förderpläne (siehe Anhang 8.5) durch den Sonderpädagogen und Klassenlehrer erstellt. Fachspezifische Besonderheiten legen die Fachlehrer eigenverantwortlich, orientiert am Entwicklungsstand des Schülers, fest. Jeweils halbjährlich erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Modifizierung des Förderplanes. Ein entsprechendes Formular liegt vor und wird einheitlich verwendet. Die Termine für die Zuarbeit sind im Jahresarbeitsplan aufgeführt.
Turnusmäßig erfolgt alle 2 Jahre eine Überprüfung des Förderbedarfes. Dazu ermittelt die Klassenkonferenz einen entsprechenden Standpunkt. Im Bedarfsfall wird ein Antrag auf Aberkennung des Förderbedarfes gestellt. Die Eltern und der Schüler sind in diesen Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Bei einem zeitlich befristeten Förderbedarf ist insbesondere zu überprüfen, ob eine erneute Antragstellung notwendig ist. Auch dazu ist ein Beschluss der Klassenkonferenz einzuholen und Eltern und Schüler einzubinden. Alle Vorgänge sind zu dokumentieren.
Schüler mit Teilleistungsstörungen (VV LRSR) oder chronisch kranke Schüler (Rundschreiben 2/14) werden zu Beginn der 7. Klasse erfasst. Gemäß der jeweiligen Diagnose gewährt auf Antrag der Eltern (siehe Anhang 8.1 – 8.3) die Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich und/oder Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung. Der Nachteilsausgleich gilt in der Regel ein Jahr, kann erneut beantragt und beschlossen werden. Die Schüler nehmen die von der Schule angebotene Förderung (LRSR) regelmäßig wahr.
…
5.3 Unterricht
…
Hauptsächlich wird eine in den Klassen- bzw. Kursunterricht integrierte Förderung praktiziert. Es erfolgt eine direkte Unterstützung durch Doppelbesetzung: Kooperation zwischen unterrichtender Lehrkraft und Sonderpädagoge. Die dabei gängige Co-Teaching-Form ist „One teach, one drift“. Das bedeutet, eine Lehrperson übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt Schüler bei ihrer Arbeit, bei der Verhaltensregulation, bei der Verwirklichung ihrer kommunikativen Absichten.[4]
Sollte eine individuelle schulische Betreuung notwendig sein, kann der/die Schüler auch temporär separat durch den Sonderpädagogen – nach Absprache mit dem unterrichtenden Lehrer – gefördert werden.
…
7. Beschlüsse
Das vorliegende Konzept ist durch die Schulkonferenz am 21. Februar 2017 beschlossen worden.
8. Anhang
Formblatt: Einverständniserklärung
Formblatt: LRS
Formblatt: Dyskalkulie
Formblatt: Chronisch Kranke
Kontaktdaten zu wichtigen Institutionen
[1] Vgl. http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/inklusion [05.01.2017]
[2] Vgl. Index für Inklusion 2003, 10
[3] Vgl. www. hans-wocken.de [06.010.2017]
[4] Vgl. Lütje-Klose/Willenbring 1999, 16