In der Jahrgangsstufe 9 schreiben alle Schülerinnen und Schüler gemäß §13 (4) der Sekundarstufe I-Verordnung und des Lehrerkonferenzbeschlusses eine Facharbeit in einem selbstgewählten Fach.
Die relevanten Termine zur Facharbeitserstellung sind dem Kalender zu entnehmen.
Folgende schulinterne Richtlinien zur Erstellung der Arbeit sind einzuhalten:
I. Formalien
II. Aufbau
III. Deckblatt
IV. Bibliografieren und Zitieren
V. Standardisierte Abkürzungen
VI. Selbstständigkeitserklärung
Die Grundsätze für die Bewertung sind in folgendem Dokument zusammengefasst:
Bewertung der Arbeit