4.4 Organisation der Vertretung
Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird vorrangig über Mehrarbeit aufgefangen sowie durch die schrittweise eingerichteten Vertretungsreserven. Generell sollte versucht werden, den Unterricht durch einen entsprechenden Fachlehrer oder durch eine Lehrkraft, die in der jeweiligen Klasse unterrichtet und dann in ihrem Unterrichtsfach im Stoff fortschreiten kann, zu vertreten. Ist dies nicht möglich, erfolgen andere Maßnahmen.
Die Organisation der Vertretung ist in folgender Abfolge zu realisieren:
- Einsatz von Vertretungsreserve,
- Abrufen von Freistunden (unter Berücksichtigung der Mehrarbeitsregelung und gleichmäßiger Verteilung unter den Kollegen),
- Aufteilung bzw. Zusammenlegung von Kursen bei leistungsdifferenziertem Unterricht,
- Verlagerung von Randstunden,
- Anordnung von Mehrarbeit,
- Einsatz von Referendaren (nach mündlicher Absprache),
- Parallelunterricht auf der gleichen Etage durch eine Lehrkraft,
- Erteilung von Arbeitsaufträgen zum Selbststudium.
Im Fall von absehbarem langfristigem Vertretungsunterricht wird in Absprache mit unserer zuständigen Regionalstelle die Inanspruchnahme folgender Maßnahmen geprüft:
- Einsatz einer Vertretungslehrkraft im Rahmen des Vertretungsbudgets,
- bezahlte Mehrarbeit,
- Versetzung (Einsatz von B-Lehrern),
- Neueinstellung.
Um die Vertretung in o.g. Fällen sicherzustellen, können Änderungen des Stundenplans notwendig sein.
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